Dauertestamentsvollstreckung - Vermögensverwaltung über den Tod hinaus

Es ist nicht immer sinnvoll und auch oftmals nicht gewünscht, dass die Erben bereits mit dem Tod des Vermögensinhabers die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihr Erbe erhalten. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Erben minderjährig sind, sich für längere Zeit im Ausland aufhalten, erst noch geschaffen werden müssen (wie im Fall einer Stiftung von Todes wegen) oder aus anderen Gründen zur Zeit nicht in der Lage sind, die Verantwortung für das Vermögen zu übernehmen.

Durch die Anordnung einer Dauer-Testamentsvollstreckung kann die Verteilung des Nachlasses und damit der Zugriff der Erben auf die Vermögenssubstanz hinausgeschoben werden. In dieser Zeit verwaltet der Testamentsvollstrecker nach den Vorgaben des Erblassers den Nachlass in eigener Verantwortung.

Wir sind gerne bereit, dieses verantwortungsvolle Amt zu übernehmen. Dabei sorgen wir für eine kompetente und pro-fessionelle Abwicklung, die sich strikt nach Ihren Vorgaben richtet.

Ihre Vorteile:

  • Kompetente und professionelle Beratung
  • Gewährleistung von Präsenz und Kontinuität durch die LGT Bank als Institution
  • Sachliche und strikt am Erblasserwillen orientierte Amtsführung

Ihr Kontakt

Deutschland
Tel:  +49 69 907 46 333

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