Die Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung können vielfältig sein. Möglicherweise sind keine Erben vorhanden, der dauerhafte Zusammenhalt des Familienvermögens soll sichergestellt werden oder rein karitative Ziele stehen im Vordergrund.
Gemeinsam mit Ihren Rechts- und Steuerberatern oder auf Ihren Wunsch auch mit Beratern aus unserem eigenen Netz-werk, bieten wir Ihnen eine neutrale und umfassende Beratung, die Ihre persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt. Im Anschluss daran erarbeiten wir ein individuelles Stiftungskonzept und unterstützen Sie bei der Errichtung der Stiftung. Auf Wunsch arbeiten wir auch in den beratenden Gremien der errichteten Stiftung (Kuratorium, Beirat etc.) mit. Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne die professionelle Verwaltung des Stiftungsvermögens.